Amtlicher Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes – Nutzungshinweis
====================================================================

Betrifft
--------
Die Dateien unter `content/katalog/` sowie die Vorlage
`Fragenkatalog_sachkunde_mitAntworten.pdf`.

Werk
----
„Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung (gemäß § 7 WaffG)"
Herausgeber: Bundesverwaltungsamt, Referat S II 6 – Waffenrechtliche
Erlaubnisse, im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Stand: 16.12.2024.

Bezugsquelle: https://www.bva.bund.de → Suchbegriff „Sachkunde"

Rechtliche Einordnung
---------------------
Der Katalog ist ein amtliches Werk. Er wurde von einer behördlich besetzten
Arbeitsgruppe im amtlichen Interesse erstellt und ist nach dem Hinweis im
Katalog selbst „auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes für Jedermann
zugänglich". Damit spricht viel für § 5 Abs. 2 UrhG: Das Werk genießt keinen
Urheberrechtsschutz, es gelten aber entsprechend

  * das Änderungsverbot nach § 62 UrhG und
  * die Pflicht zur Quellenangabe nach § 63 UrhG.

Der Katalog selbst formuliert das gleichlautend: „Änderungen im Fragenkatalog
sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Bundesverwaltungsamtes gestattet."

Dies ist eine sorgfältig begründete Einordnung, aber keine Rechtsberatung und
keine gerichtlich geklärte Frage.

Was das für dieses Projekt bedeutet
-----------------------------------
1. Der Wortlaut sämtlicher Fragen, Antwortmöglichkeiten und Musterantworten
   wird unverändert übernommen. Es findet keine inhaltliche Bearbeitung statt.
   Das gilt auch für die Abbildungen: Die Prüf- und Zulassungszeichen des
   Katalogs werden unverändert wiedergegeben.
2. Die Aufbereitung beschränkt sich auf technische Umwandlung: maschinenlesbarer
   Text statt Bild, Auflösung des Spaltensatzes, interne Kennungen für Suche und
   Lernstatistik. Die amtliche Kapitel- und Fragennummerierung bleibt sichtbar.
2a. Gedruckte Dokumente geben den Katalog **auszugsweise** wieder und können
   die amtliche Lösungskennzeichnung weglassen. Konkret:
   - Das Fehlerprotokoll enthält nur die Fragen, die der Lernende zuletzt
     falsch beantwortet hat; Wortlaut und Antwortmöglichkeiten stehen dort
     vollständig, die richtige Antwort ist gekennzeichnet.
   - Die Fragenliste kann kapitel- oder abschnittsweise erzeugt werden oder
     über den gesamten Katalog. Ihr Hauptteil weist **nicht** aus, welche
     Antwort richtig ist, damit sich der Bogen auf Papier bearbeiten lässt;
     ein Lösungsanhang lässt sich zuschalten und ist die Voreinstellung.
   Jedes erzeugte Dokument nennt in seinem Quellenblock gezählt, wie viele
   Fragen es wiedergibt und ob die Lösungen ausgewiesen sind.

   Ob eine Wiedergabe ohne Lösungskennzeichnung eine Änderung im Sinne des
   § 62 UrhG darstellt, galt hier lange als ungeklärt. Sie ist es nicht: Das
   Bundesverwaltungsamt veröffentlicht den Fragenkatalog **selbst in zwei
   Fassungen** – „mit Antworten" und „ohne Antworten" –, beide auf derselben
   Downloadseite und beide von rund 3 MB, also dasselbe Dokument einmal mit
   und einmal ohne die Markierungen. Eine Wiedergabe ohne
   Lösungskennzeichnung entspricht damit der Veröffentlichungspraxis des
   Herausgebers und lässt den Katalog unverändert; § 62 UrhG verbietet das
   Ändern, nicht das Weglassen bei der Wiedergabe. PLAN.md kennt die zweite
   Fassung an zwei Stellen (Zeilen 292 und 392), ohne die Folgerung zu
   ziehen – das ist hiermit nachgeholt.

   Diese Einordnung stützt sich auf eine öffentlich einsehbare Praxis, nicht
   auf eine Auskunft des Amtes. Der Sachverhalt steht deshalb in der Anlage
   zum Anschreiben (docs/bva-anschreiben.md, Abschnitt 3) beschrieben und
   fällt unter dessen Frage 1; eine eigene Frage dazu stellt der Brief
   bewusst nicht mehr.
3. Die Quellenangabe wird in der Software sichtbar geführt
   (siehe `meta.quellenangabe` in `content/katalog/katalog.json`).
4. Eigene didaktische Inhalte – Alternativtexte, Erklärungen, Eselsbrücken –
   sind getrennt abgelegt, als nicht-amtlich gekennzeichnet und stehen unter
   der EUPL-1.2. Für einen blinden Leser **ersetzt** der Alternativtext das
   amtliche Zeichen; gedruckte Dokumente weisen ihn deshalb ausdrücklich als
   Ergänzung dieser Software aus.
5. Für den Katalog wird KEINE eigene Lizenz erteilt. Wer dieses Projekt
   weitergibt, gibt den amtlichen Text unter denselben Bedingungen weiter,
   unter denen er ihn erhalten hat.

Nicht übernommen werden dürfen
------------------------------
Aufbereitungen Dritter: Fragendatenbanken, Erklärtexte oder Kommentierungen
anderer Anbieter sowie Verbandskataloge, etwa der im Leitfaden des Deutschen
Schützenbundes enthaltene Katalog. Diese sind eigenständig urheberrechtlich
geschützt. Digitalisiert wird ausschließlich aus dem Original des
Bundesverwaltungsamtes.

Vor einer Veröffentlichung
--------------------------
Es ist vorgesehen, die Nutzung schriftlich beim Bundesverwaltungsamt bestätigen
zu lassen (waffenrecht@bva.bund.de, Referat S II 6). Siehe `PLAN.md`.

ANFRAGE VERSENDET AM 29.08.2026
per E-Mail von Olaf@olaf-willerding.de an waffenrecht@bva.bund.de, aus Borken.
Eine Antwort liegt zum Zeitpunkt dieser Zeile nicht vor.

Der Brief enthält bewusst KEINE Antwortfrist – eine Privatperson, die einer
Bundesbehörde eine Frist setzt, klingt nach Forderung. Er sagt aber zu, die
Einreichung im Microsoft Store bis zu einer Antwort zurückzustellen. Damit
diese Zusage einen Endpunkt hat, ist er im Projekt gesetzt und nicht im Brief:

  Wiedervorlage 10.10.2026 (sechs Wochen nach dem Versand). Kommt bis dahin
  keine Antwort, geht ein zweites Schreiben an dieselbe Adresse, das die
  Veröffentlichung mitteilt – kein erneutes Bitten, sondern eine Mitteilung
  vor dem Schritt. Entwurf und Begründung stehen in
  `docs/bva-anschreiben.md`, Teil 3.

Warum das trägt: Die Zusage lautet, vor der Veröffentlichung Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben – nicht, auf eine Antwort zu warten, die niemand
erzwingen kann. Sechs Wochen Gelegenheit und eine Mitteilung vor dem Schritt
lösen sie ein. Hinzu kommt, dass ein Store-Eintrag jederzeit zurückziehbar
ist: Eine später vorgebrachte Beanstandung bleibt umsetzbar.

Das Anschreiben dazu liegt versandfertig in `docs/bva-anschreiben.md`, geteilt
in ein Anschreiben von einer Seite und eine Anlage. Es stellt die zwei Fragen,
die diese Einordnung offen lässt: ob gegen die Wiedergabe im beschriebenen
Umfang Bedenken bestehen, und ob die Quellenangabe den Erwartungen des Amtes
entspricht. Die früher hier angekündigte dritte Frage zur Fragenliste ohne
Lösungskennzeichnung ist entfallen – sie hat sich durch die
Veröffentlichungspraxis des Amtes selbst erledigt (siehe oben unter 2a); der
Sachverhalt steht stattdessen in Abschnitt 3 der Anlage beschrieben.

Eingegangene Antworten gehören mit Datum in diesen Abschnitt; bis dahin bleibt
die Einordnung oben eine begründete Annahme.
