Amtlicher Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes – Nutzungshinweis ==================================================================== Betrifft -------- Die Dateien unter `content/katalog/` sowie die Vorlage `Fragenkatalog_sachkunde_mitAntworten.pdf`. Werk ---- „Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung (gemäß § 7 WaffG)" Herausgeber: Bundesverwaltungsamt, Referat S II 6 – Waffenrechtliche Erlaubnisse, im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Stand: 16.12.2024. Bezugsquelle: https://www.bva.bund.de → Suchbegriff „Sachkunde" Rechtliche Einordnung --------------------- Der Katalog ist ein amtliches Werk. Er wurde von einer behördlich besetzten Arbeitsgruppe im amtlichen Interesse erstellt und ist nach dem Hinweis im Katalog selbst „auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes für Jedermann zugänglich". Damit spricht viel für § 5 Abs. 2 UrhG: Das Werk genießt keinen Urheberrechtsschutz, es gelten aber entsprechend * das Änderungsverbot nach § 62 UrhG und * die Pflicht zur Quellenangabe nach § 63 UrhG. Der Katalog selbst formuliert das gleichlautend: „Änderungen im Fragenkatalog sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Bundesverwaltungsamtes gestattet." Dies ist eine sorgfältig begründete Einordnung, aber keine Rechtsberatung und keine gerichtlich geklärte Frage. Was das für dieses Projekt bedeutet ----------------------------------- 1. Der Wortlaut sämtlicher Fragen, Antwortmöglichkeiten und Musterantworten wird unverändert übernommen. Es findet keine inhaltliche Bearbeitung statt. Das gilt auch für die Abbildungen: Die Prüf- und Zulassungszeichen des Katalogs werden unverändert wiedergegeben. 2. Die Aufbereitung beschränkt sich auf technische Umwandlung: maschinenlesbarer Text statt Bild, Auflösung des Spaltensatzes, interne Kennungen für Suche und Lernstatistik. Die amtliche Kapitel- und Fragennummerierung bleibt sichtbar. 2a. Gedruckte Dokumente geben den Katalog **auszugsweise** wieder und können die amtliche Lösungskennzeichnung weglassen. Konkret: - Das Fehlerprotokoll enthält nur die Fragen, die der Lernende zuletzt falsch beantwortet hat; Wortlaut und Antwortmöglichkeiten stehen dort vollständig, die richtige Antwort ist gekennzeichnet. - Die Fragenliste kann kapitel- oder abschnittsweise erzeugt werden oder über den gesamten Katalog. Ihr Hauptteil weist **nicht** aus, welche Antwort richtig ist, damit sich der Bogen auf Papier bearbeiten lässt; ein Lösungsanhang lässt sich zuschalten und ist die Voreinstellung. Jedes erzeugte Dokument nennt in seinem Quellenblock gezählt, wie viele Fragen es wiedergibt und ob die Lösungen ausgewiesen sind. Ob eine Wiedergabe ohne Lösungskennzeichnung eine Änderung im Sinne des § 62 UrhG darstellt, galt hier lange als ungeklärt. Sie ist es nicht: Das Bundesverwaltungsamt veröffentlicht den Fragenkatalog **selbst in zwei Fassungen** – „mit Antworten" und „ohne Antworten" –, beide auf derselben Downloadseite und beide von rund 3 MB, also dasselbe Dokument einmal mit und einmal ohne die Markierungen. Eine Wiedergabe ohne Lösungskennzeichnung entspricht damit der Veröffentlichungspraxis des Herausgebers und lässt den Katalog unverändert; § 62 UrhG verbietet das Ändern, nicht das Weglassen bei der Wiedergabe. PLAN.md kennt die zweite Fassung an zwei Stellen (Zeilen 292 und 392), ohne die Folgerung zu ziehen – das ist hiermit nachgeholt. Diese Einordnung stützt sich auf eine öffentlich einsehbare Praxis, nicht auf eine Auskunft des Amtes. Der Sachverhalt steht deshalb in der Anlage zum Anschreiben (docs/bva-anschreiben.md, Abschnitt 3) beschrieben und fällt unter dessen Frage 1; eine eigene Frage dazu stellt der Brief bewusst nicht mehr. 3. Die Quellenangabe wird in der Software sichtbar geführt (siehe `meta.quellenangabe` in `content/katalog/katalog.json`). 4. Eigene didaktische Inhalte – Alternativtexte, Erklärungen, Eselsbrücken – sind getrennt abgelegt, als nicht-amtlich gekennzeichnet und stehen unter der EUPL-1.2. Für einen blinden Leser **ersetzt** der Alternativtext das amtliche Zeichen; gedruckte Dokumente weisen ihn deshalb ausdrücklich als Ergänzung dieser Software aus. 5. Für den Katalog wird KEINE eigene Lizenz erteilt. Wer dieses Projekt weitergibt, gibt den amtlichen Text unter denselben Bedingungen weiter, unter denen er ihn erhalten hat. Nicht übernommen werden dürfen ------------------------------ Aufbereitungen Dritter: Fragendatenbanken, Erklärtexte oder Kommentierungen anderer Anbieter sowie Verbandskataloge, etwa der im Leitfaden des Deutschen Schützenbundes enthaltene Katalog. Diese sind eigenständig urheberrechtlich geschützt. Digitalisiert wird ausschließlich aus dem Original des Bundesverwaltungsamtes. Vor einer Veröffentlichung -------------------------- Es ist vorgesehen, die Nutzung schriftlich beim Bundesverwaltungsamt bestätigen zu lassen (waffenrecht@bva.bund.de, Referat S II 6). Siehe `PLAN.md`. ANFRAGE VERSENDET AM 29.08.2026 per E-Mail von Olaf@olaf-willerding.de an waffenrecht@bva.bund.de, aus Borken. Eine Antwort liegt zum Zeitpunkt dieser Zeile nicht vor. Der Brief enthält bewusst KEINE Antwortfrist – eine Privatperson, die einer Bundesbehörde eine Frist setzt, klingt nach Forderung. Er sagt aber zu, die Einreichung im Microsoft Store bis zu einer Antwort zurückzustellen. Damit diese Zusage einen Endpunkt hat, ist er im Projekt gesetzt und nicht im Brief: Wiedervorlage 10.10.2026 (sechs Wochen nach dem Versand). Kommt bis dahin keine Antwort, geht ein zweites Schreiben an dieselbe Adresse, das die Veröffentlichung mitteilt – kein erneutes Bitten, sondern eine Mitteilung vor dem Schritt. Entwurf und Begründung stehen in `docs/bva-anschreiben.md`, Teil 3. Warum das trägt: Die Zusage lautet, vor der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben – nicht, auf eine Antwort zu warten, die niemand erzwingen kann. Sechs Wochen Gelegenheit und eine Mitteilung vor dem Schritt lösen sie ein. Hinzu kommt, dass ein Store-Eintrag jederzeit zurückziehbar ist: Eine später vorgebrachte Beanstandung bleibt umsetzbar. Das Anschreiben dazu liegt versandfertig in `docs/bva-anschreiben.md`, geteilt in ein Anschreiben von einer Seite und eine Anlage. Es stellt die zwei Fragen, die diese Einordnung offen lässt: ob gegen die Wiedergabe im beschriebenen Umfang Bedenken bestehen, und ob die Quellenangabe den Erwartungen des Amtes entspricht. Die früher hier angekündigte dritte Frage zur Fragenliste ohne Lösungskennzeichnung ist entfallen – sie hat sich durch die Veröffentlichungspraxis des Amtes selbst erledigt (siehe oben unter 2a); der Sachverhalt steht stattdessen in Abschnitt 3 der Anlage beschrieben. Eingegangene Antworten gehören mit Datum in diesen Abschnitt; bis dahin bleibt die Einordnung oben eine begründete Annahme.