{ "_hinweis": "Alternativtexte und Bedeutungserklärungen zu den Abbildungen des Fragenkatalogs. Eigener, nicht-amtlicher Inhalt. WICHTIG: Bei den Fragen I.3-05, I.3-24 und IV-39 sind die Zeichen selbst die Antwortoptionen - die alt-Texte beschreiben deshalb rein die Form und verraten weder Bedeutung noch Lösung. Die beschreibung sagt, wofür das Zeichen steht; die Anwendung zeigt sie erst NACH dem Beantworten (Prüfplan, Szenario S4). Quellen der Formulierungen: content/erklaerungen.json (I.2-34, I.2-70, I.3-05, I.3-24, I.3-25, III-03, IV-39), der amtliche Fragenwortlaut, content/glossar.json und der amtliche Gesetzestext samt Abbildungen unter content/gesetze - nichts darüber hinaus.", "_format": "Bild-ID -> { alt: neutrale Kurzbeschreibung für Screenreader, beschreibung: erklärende Bedeutung (erscheint erst nach dem Antworten), hinweis: interne Notiz }", "zeichen-9224dd62": { "alt": "Rundes Zeichen mit der Buchstabenfolge PTB, darunter eine Reihe von Punkten", "beschreibung": "Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zugelassener Bauart (§ 8 Beschussgesetz). Erwerb und Besitz solcher Waffen sind erlaubnisfrei; wer sie führen will, braucht den Kleinen Waffenschein. Ein Beschusszeichen ist es nicht.", "hinweis": "PTB im Kreis. Häufigstes Zeichen, in 12 Fragen verwendet. Bedeutung nach den Erklärungen zu I.3-05, I.2-34 und I.2-70." }, "zeichen-2810a7b3": { "alt": "Rundes Zeichen mit der Buchstabenfolge PTB, darunter eine Reihe von Punkten", "beschreibung": "Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zugelassener Bauart (§ 8 Beschussgesetz). Erwerb und Besitz solcher Waffen sind erlaubnisfrei; wer sie führen will, braucht den Kleinen Waffenschein. Ein Beschusszeichen ist es nicht.", "hinweis": "PTB im Kreis, zweite Bitmap-Fassung derselben Darstellung." }, "zeichen-a334974b": { "alt": "Quadratisches Zeichen mit der Buchstabenfolge PTB, darunter eine gepunktete Linie", "beschreibung": "Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt: Es belegt eine Bauartzulassung nach § 7 Abs. 1 des Beschussgesetzes; die Punktreihe steht für die Kennnummer, die nach § 20 Abs. 2 der Beschussverordnung zum Zulassungszeichen gehört. Der Fragenkatalog zeigt es an Waffen in 4 mm M20, die daneben das „F im Fünfeck“ für höchstens 7,5 Joule tragen. Ein Beschusszeichen ist es nicht.", "hinweis": "PTB im Viereck. Name und Bezug zu 4 mm M20 stehen so im amtlichen Fragenwortlaut I.2-59 c); die Bauartzulassung nach § 7 Abs. 1 BeschG und die Kennnummer nach § 20 Abs. 2 BeschussV stehen im Gesetz. Bewusst OHNE Abbildungsnummer: Der Form nach ist das quadratische PTB-Zeichen die Abbildung 5b der Anlage II BeschussV (content/gesetze/bgbl1_2021_j4622-1_0160.jpg), deren Bildunterschrift aber nicht tragbare Geräte, Gasböller und Einsätze für Munition kleinerer Abmessung nennt und nicht die Feuerwaffen; die Feuerwaffen nach § 7 Abs. 1 stehen bei Abbildung 5a, deren Bild seit der Neufassung durch die V vom 1.10.2021 (BGBl. I 4622) ein CIP-Zeichen ist (bgbl1_2021_j4622-1_0150.jpg). Welche Abbildung das Zeichen vor dieser Neufassung trug, lässt sich aus den Projektquellen nicht belegen - das Bild der Vorfassung fehlt in content/gesetze." }, "zeichen-4fc74528": { "alt": "Zwei Zeichen untereinander: oben eine Raute mit der Buchstabenfolge BKA, darunter ein Trapez mit der Buchstabenfolge PTB, dem Buchstaben R und einer Reihe von Punkten", "beschreibung": "Die beiden amtlichen Prüfzeichen auf Reizstoff-Sprühgeräten: oben das Zeichen des Bundeskriminalamts (BKA), darunter das trapezförmige PTB-Zeichen mit R für die Bauartprüfung nach § 9 Abs. 2 des Beschussgesetzes. Zusammen belegen sie, dass der Reizstoff amtlich als gesundheitlich unbedenklich zugelassen und das Gerät in Reichweite und Sprühdauer begrenzt ist; solche Sprühgeräte dürfen ohne waffenrechtliche Erlaubnis geführt werden.", "hinweis": "Dieselbe Darstellung wie zeichen-ac1cdc69, zweite Bitmap-Fassung. Bildet gemeinsam eine Antwortoption in I.3-05 c), daher rein beschreibend. Bedeutung nach den Erklärungen zu I.2-70 und I.3-05." }, "zeichen-9c2b59d6": { "alt": "Fünfeckiges Zeichen mit dem Buchstaben F", "beschreibung": "Kennzeichen „F im Fünfeck“ nach der Ersten Verordnung zum Waffengesetz für Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen, deren Geschossen höchstens 7,5 Joule Bewegungsenergie erteilt wird. Erwerb und Besitz sind erlaubnisfrei; das Führen verlangt einen Waffenschein.", "hinweis": "F im Fünfeck. Bedeutung nach den Erklärungen zu I.2-34 und I.2-70." }, "zeichen-579248ca": { "alt": "Fünfeckiges Zeichen mit dem Buchstaben F", "beschreibung": "Kennzeichen „F im Fünfeck“ nach der Ersten Verordnung zum Waffengesetz für Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen, deren Geschossen höchstens 7,5 Joule Bewegungsenergie erteilt wird. Erwerb und Besitz sind erlaubnisfrei; das Führen verlangt einen Waffenschein.", "hinweis": "F im Fünfeck, zweite Bitmap-Fassung." }, "zeichen-ac1cdc69": { "alt": "Zwei Zeichen untereinander: oben eine Raute mit der Buchstabenfolge BKA, darunter ein Trapez mit der Buchstabenfolge PTB, dem Buchstaben R und einer Reihe von Punkten", "beschreibung": "Die beiden amtlichen Prüfzeichen auf Reizstoff-Sprühgeräten: oben das Zeichen des Bundeskriminalamts (BKA), darunter das trapezförmige PTB-Zeichen mit R für die Bauartprüfung nach § 9 Abs. 2 des Beschussgesetzes. Zusammen belegen sie, dass der Reizstoff amtlich als gesundheitlich unbedenklich zugelassen und das Gerät in Reichweite und Sprühdauer begrenzt ist; solche Sprühgeräte dürfen ohne waffenrechtliche Erlaubnis geführt werden.", "hinweis": "Kombinierte Darstellung, bildet gemeinsam eine Antwortoption in I.2-70." }, "zeichen-fd8fae8b": { "alt": "Bundesadler über dem Buchstaben N", "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den normalen Beschuss (Kennbuchstabe N) in der bis zum 20.10.2014 verwendeten Form mit Bundesadler: Die Waffe hat die amtliche Beschussprüfung mit Munition normaler Ladung ohne Beanstandung bestanden und darf zum Schießen verwendet werden.", "hinweis": "Beschusszeichen. Antwortoption in I.3-05, daher rein beschreibend. Bedeutung nach den Erklärungen zu I.3-24 und I.3-25." }, "zeichen-a0aebbef": { "alt": "Bundesadler über dem Buchstaben N", "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den normalen Beschuss (Kennbuchstabe N) in der bis zum 20.10.2014 verwendeten Form mit Bundesadler: Die Waffe hat die amtliche Beschussprüfung mit Munition normaler Ladung ohne Beanstandung bestanden und darf zum Schießen verwendet werden.", "hinweis": "Beschusszeichen, zweite Bitmap-Fassung. Verwendet in I.3-24 und I.3-25." }, "zeichen-96ff0fa3": { "alt": "Bundesadler über dem Buchstaben V", "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den verstärkten Beschuss (Kennbuchstabe V, ältere Form mit Bundesadler; heute CIP-Zeichen mit S). Er ist Schusswaffen mit glatten Läufen vorbehalten, die Munition mit verstärkter Ladung mit Bleischrot oder bleifreien Schroten verschießen.", "hinweis": "Beschusszeichen. Antwortoption in I.3-24. Bedeutung nach der Erklärung zu I.3-24." }, "zeichen-1af3bf44": { "alt": "Bundesadler über der Buchstabenfolge SP", "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den Beschuss von Schwarzpulverwaffen (Kennbuchstaben SP, ältere Form mit Bundesadler; die heutige CIP-Fassung trägt PN).", "hinweis": "Beschusszeichen. Antwortoption in I.3-24. Bedeutung nach der Erklärung zu I.3-24." }, "zeichen-dff315d0": { "alt": "Bundesadler über dem Buchstaben B", "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den Böllerbeschuss: Bundesadler über dem Kennbuchstaben B. Es belegt die bestandene Beschussprüfung eines Böllers; ein Zulassungszeichen für pyrotechnische Munition ist es nicht.", "hinweis": "Beschusszeichen. Antwortoption in IV-39. Bedeutung nach dem amtlichen Wortlaut von IV-39 c) („Böllerbeschuss“) und der Erklärung zu IV-39." }, "zeichen-c9fbea88": { "alt": "Die Buchstabenfolge CIP über dem Buchstaben N", "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den normalen Beschuss (Kennbuchstabe N) in der seit dem 20.10.2014 verwendeten Form mit dem CIP-Zeichen: Die Waffe hat die amtliche Beschussprüfung mit Munition normaler Ladung ohne Beanstandung bestanden.", "hinweis": "CIP-Zusatzzeichen. Antwortoption in I.3-05. Bedeutung nach der Erklärung zu I.3-24." }, "zeichen-f7e25c3f": { "alt": "Die Buchstabenfolge CIP über dem Buchstaben N", "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den normalen Beschuss (Kennbuchstabe N) in der seit dem 20.10.2014 verwendeten Form mit dem CIP-Zeichen: Die Waffe hat die amtliche Beschussprüfung mit Munition normaler Ladung ohne Beanstandung bestanden.", "hinweis": "CIP-Zusatzzeichen, zweite Bitmap-Fassung. I.3-24 und I.3-25." }, "zeichen-a5c11996": { "alt": "Die Buchstabenfolge CIP über dem Buchstaben S", "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den verstärkten Beschuss in der heutigen CIP-Fassung (Kennbuchstabe S, früher Bundesadler mit V). Es ist Schusswaffen mit glatten Läufen vorbehalten, die Munition mit verstärkter Ladung mit Bleischrot oder bleifreien Schroten verschießen.", "hinweis": "CIP-Zusatzzeichen. Antwortoption in I.3-24. Bedeutung nach der Erklärung zu I.3-24." }, "zeichen-9af26d01": { "alt": "Die Buchstabenfolge CIP über der Buchstabenfolge PN", "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den Beschuss von Schwarzpulverwaffen in der heutigen CIP-Fassung (Kennbuchstaben PN, früher Bundesadler mit SP).", "hinweis": "CIP-Zusatzzeichen. Antwortoption in I.3-24. Bedeutung nach der Erklärung zu I.3-24." }, "zeichen-192dcc64": { "alt": "Achteckiges Zeichen mit der Buchstabenfolge BAM, darunter eine Reihe von Punkten", "beschreibung": "Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für pyrotechnische Munition nach § 10 des Beschussgesetzes; es wird zusammen mit einer Kennnummer geführt.", "hinweis": "BAM-Zeichen. Antwortoption in IV-39. Bedeutung nach der Erklärung zu IV-39." } }