Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Darstellung einstellen
Diese drei Einstellungen gelten für die ganze Seite. Vorgabe ist jeweils die Einstellung des Betriebssystems — wer dort dunkle Darstellung, mehr Kontrast oder weniger Bewegung eingestellt hat, bekommt das hier automatisch. Die Auswahl darunter übersteuert das, falls gewünscht.
Das Formular kommt ohne JavaScript aus. Die Wahl wird beim nächsten Seitenaufruf schon vom Server berücksichtigt, es flackert also nichts nach.
Worum es geht
Wer barrierefreie Software entwickelt, muss sich an der eigenen Webseite messen lassen. Diese Seite soll deshalb für alle bedienbar sein — mit der Maus, mit der Tastatur, mit Vergrößerung, mit Vorlesesoftware, mit ruhiggestellter Bewegung.
Der angestrebte Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.2, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Webseite ist mit dem angestrebten Maßstab teilweise vereinbar. „Teilweise“ deshalb, weil die Prüfung zwar gründlich, aber nicht vollständig war — der Abschnitt darunter benennt die Lücken.
Maschinelle Prüfung. Am 3. September 2026 wurden siebzehn Seiten mit Lighthouse in der Fassung 13.4.1 gemessen, das die Prüfbibliothek axe-core enthält. Gemessen wurde in zwei Auflösungen, für Mobilgeräte und für den Rechner: Startseite, Missionsakten samt zweier Einzelakten, Logbuch und Beitrag, Heldenkarte, Werdegang, Ausrüstung, Quelltext-Portal mit Projekt-, Datei- und Fassungsansicht, Kontakt, Impressum, Datenschutz und diese Seite hier. Die Kategorie Barrierefreiheit erreichte dabei durchgängig 100 von 100 Punkten. Nicht gemessen wurde die Videoseite: Sie ist weder im Menü noch im Fuß verlinkt und steht auch nicht in der Sitemap.
Auch in den anderen Darstellungen. Ein Messlauf sieht sonst nur die helle Vorgabe. Deshalb wurde derselbe Durchgang dreimal wiederholt: im dunklen Modus, im dunklen Modus mit erhöhtem Kontrast und im hellen Modus mit erhöhtem Kontrast. Alle 51 Messungen erreichten 100 von 100 Punkten. Dabei fiel ein Fehler auf, der in der hellen Fassung nicht sichtbar war: Die Kontur der Überschriften war im Dunkelmodus tiefschwarz und wurde vom Prüfwerkzeug als eigentliche Schriftfarbe gerechnet. Die Kontur entfällt dort jetzt.
Die Schaltzentrale im geöffneten Zustand. Ein Messwerkzeug findet sie geschlossen vor und prüft ihren Inhalt deshalb nie. Sie wurde gesondert mit axe-core 4.13 im geöffneten Zustand geprüft, hell und dunkel: 44 bestandene Prüfpunkte, keine Beanstandung. Zwei Dinge kamen dabei heraus und sind behoben — der Name eines Schalters wechselte mit seinem Zustand, und ihr Inhalt lag in keinem benannten Bereich.
Diese Zahlen sind eine Untergrenze, kein Freibrief: Prüfwerkzeuge erfassen nur einen Teil der Anforderungen — grob ein Drittel — und sagen nichts darüber, ob eine Seite tatsächlich gut zu bedienen ist. Deshalb steht darunter, was von Hand nachgesehen wurde und was offen bleibt.
Grundlage dieser Auskunft ist eine Durchsicht des Quelltextes und des Stilbogens am 3. September 2026. Nachgesehen wurde dabei im Einzelnen:
- Sprungmarke: vorhanden und als erstes Ziel der Tabulatortaste angelegt.
- Überschriftenfolge: genau eine Überschrift erster Ordnung je Seite, darunter keine übersprungene Ebene.
- Farbkontraste: rechnerisch gegen die im Stilbogen festgelegten Farbwerte, für den hellen und den dunklen Modus getrennt. Die geprüften Wertepaare liegen über der Anforderung der Stufe AA.
- Zielgrößen: für Schaltflächen und Bedienelemente sind mindestens 44 Pixel festgelegt.
- Formular: jedes Eingabefeld hat eine sichtbare Beschriftung, die mit ihm verknüpft ist.
- Bilder: inhaltstragende Bilder haben eine Beschreibung; rein schmückende bleiben mit leerem Alternativtext stumm.
- Reduzierte Bewegung: einstellbar im Formular oben auf dieser Seite und in der Schaltzentrale; die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ gilt ohnehin und wird nicht übersteuert.
- Einstellungen ohne JavaScript: das Formular wurde mit abgeschaltetem JavaScript abgeschickt — Farbschema, Kontrast und Bewegung werden auch dann übernommen, und die Rückmeldung danach ist ein Textfeld, das der Screenreader vorliest.
Was ausdrücklich nicht geprüft wurde
Ehrlichkeit gehört zu einer solchen Erklärung dazu. Folgendes hat nicht stattgefunden:
- Kein vollständiger Durchgang aller Seiten allein mit der Tastatur unter tatsächlicher Bedienung. Geprüft wurden einzelne Abläufe, nicht jede Seite von der ersten bis zur letzten Sprungmarke.
- Keine Darstellungsprüfung bei 200 Prozent Vergrößerung und bei einer Fensterbreite von 320 Pixeln. Nachgemessen wurde bei 375 Pixeln, dort ragt kein Element über den Bildschirmrand hinaus.
- Kein Durchgang mit echten Hilfsmitteln auf dieser Webseite — weder mit NVDA noch mit JAWS oder VoiceOver.
- Keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle.
- Keine Tests mit Nutzerinnen und Nutzern, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind.
Eine Durchsicht des Quelltextes findet nur einen Teil der möglichen Barrieren; manches zeigt sich erst in der tatsächlichen Bedienung. Solange die Punkte oben offen sind, lautet die Auskunft deshalb „teilweise vereinbar“ und nicht „vollständig vereinbar“.
Bekannte Einschränkungen
- Videos: Derzeit sind keine Videos veröffentlicht. Sobald welche erscheinen, brauchen sie Untertitel und eine Beschreibung des Gezeigten. Bis dahin gibt es an dieser Stelle nichts zu bemängeln — aber auch nichts zu beweisen.
- Quelltext-Portal: Der Bereich zeigt Programmtext. Der lässt sich nicht sinnvoll vorlesen; Einrückungen, Klammern und Satzzeichen ergeben vorgelesen keinen verständlichen Satz. Der Programmtext ist als solcher ausgezeichnet, damit Vorlesesoftware ihn erkennen und angemessen behandeln kann.
Was umgesetzt ist
- Sprungmarke direkt zum Inhalt, gleich als erstes Ziel der Tabulatortaste.
- Klare Überschriftenfolge auf jeder Seite, ohne übersprungene Ebenen.
- Bedienelemente aus den Standardbausteinen von HTML, damit die Reihenfolge der Tabulatortaste der Lesereihenfolge folgt.
- Sichtbare Fokusanzeige, die von der klebenden Kopfzeile nicht verdeckt wird.
- Farbschema, Kontrast und Bewegung einstellbar — mit einem gewöhnlichen Formular, das ohne JavaScript auskommt. Es steht oben auf dieser Seite unter Darstellung einstellen.
- Vorgabe ist überall die Einstellung des Betriebssystems: helles oder dunkles Farbschema, erhöhter Kontrast und reduzierte Bewegung werden übernommen, ohne dass hier etwas eingestellt werden muss.
- Eine eigene Wahl lässt sich jederzeit wieder zurücknehmen; dann gilt erneut das Betriebssystem.
- Ein Modus mit erhöhtem Kontrast: kräftigere Farben, feste Kanten, kein Punktraster und keine weichen Schatten.
- Wer im Betriebssystem weniger Bewegung verlangt, bekommt sie hier nicht zurückgedreht — diese Einstellung wird bewusst nicht übersteuert.
- Heller und dunkler Modus, beide mit geprüften Kontrasten.
- Die Darstellung steht schon im ersten Bild richtig da: Der Server liest die Wahl und schreibt sie an die Seite, es flackert nichts nach.
- Beschreibungen für alle inhaltstragenden Bilder; rein schmückende Bilder bleiben stumm.
- Formular mit sichtbaren Beschriftungen und Fehlermeldungen im Klartext.
- Keine Aussage hängt allein an einer Farbe.
- Überschriften, die einen ganzen Satz tragen, stehen in einer Schrift mit echten Kleinbuchstaben. Die schmale Versalschrift bleibt kurzen Rufen vorbehalten — ein langer Titel in lauter Großbuchstaben ist deutlich schwerer zu lesen.
- Zielgrößen von mindestens 44 Pixeln für Schaltflächen und Bedienelemente. Bei den Auswahlfeldern oben zählt die ganze Zeile mit ihrer Beschriftung als Fläche, nicht nur der kleine runde Punkt.
- Dieselben Einstellungen zusätzlich in der Schaltzentrale unten rechts, für alle, die JavaScript eingeschaltet haben. Beide Wege schreiben dasselbe, damit sie nie auseinanderlaufen.
Rückmeldung und Kontakt
Wer auf dieser Seite eine Barriere findet, möge sie bitte melden — jeder Hinweis ist willkommen, auch der kleinste.
- über das Kontaktformular
- oder per E-Mail an olaf@olaf-willerding.de
Hilfreich ist dabei: um welche Seite es geht, welches Gerät und welche Software im Einsatz waren und was genau nicht funktioniert hat. Eine Antwort kommt in der Regel innerhalb weniger Tage.
Rechtlicher Hinweis
Diese Erklärung ist eine freiwillige Selbstauskunft. Es handelt sich hier um eine private Webseite; sie ist keine öffentliche Stelle und fällt damit nicht unter die Pflichten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) oder der EU-Richtlinie 2016/2102. Das dort vorgesehene Muster wird trotzdem angewendet — weil es eine gute Vorlage ist und weil Barrierefreiheit hier zum Selbstverständnis gehört.
Diese Erklärung wurde am 3. September 2026 erstellt.