waffensachkunde

Waffensachkunde – Lernsoftware für die Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG. Barrierefrei, offline, EUPL-1.2.

/ LICENSES LicenseRef-Amtliches-Werk-BVA.txt

6,8 KB Rohdatei
LICENSES/LicenseRef-Amtliches-Werk-BVA.txt — 128 Zeilen
1 Amtlicher Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes – Nutzungshinweis
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4 Betrifft
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6 Die Dateien unter `content/katalog/` sowie die Vorlage
7 `Fragenkatalog_sachkunde_mitAntworten.pdf`.
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9 Werk
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11 „Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung (gemäß § 7 WaffG)"
12 Herausgeber: Bundesverwaltungsamt, Referat S II 6 – Waffenrechtliche
13 Erlaubnisse, im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
14 Stand: 16.12.2024.
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16 Bezugsquelle: https://www.bva.bund.de → Suchbegriff „Sachkunde"
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18 Rechtliche Einordnung
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20 Der Katalog ist ein amtliches Werk. Er wurde von einer behördlich besetzten
21 Arbeitsgruppe im amtlichen Interesse erstellt und ist nach dem Hinweis im
22 Katalog selbst „auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes für Jedermann
23 zugänglich". Damit spricht viel für § 5 Abs. 2 UrhG: Das Werk genießt keinen
24 Urheberrechtsschutz, es gelten aber entsprechend
25
26 * das Änderungsverbot nach § 62 UrhG und
27 * die Pflicht zur Quellenangabe nach § 63 UrhG.
28
29 Der Katalog selbst formuliert das gleichlautend: „Änderungen im Fragenkatalog
30 sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Bundesverwaltungsamtes gestattet."
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32 Dies ist eine sorgfältig begründete Einordnung, aber keine Rechtsberatung und
33 keine gerichtlich geklärte Frage.
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35 Was das für dieses Projekt bedeutet
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37 1. Der Wortlaut sämtlicher Fragen, Antwortmöglichkeiten und Musterantworten
38 wird unverändert übernommen. Es findet keine inhaltliche Bearbeitung statt.
39 Das gilt auch für die Abbildungen: Die Prüf- und Zulassungszeichen des
40 Katalogs werden unverändert wiedergegeben.
41 2. Die Aufbereitung beschränkt sich auf technische Umwandlung: maschinenlesbarer
42 Text statt Bild, Auflösung des Spaltensatzes, interne Kennungen für Suche und
43 Lernstatistik. Die amtliche Kapitel- und Fragennummerierung bleibt sichtbar.
44 2a. Gedruckte Dokumente geben den Katalog **auszugsweise** wieder und können
45 die amtliche Lösungskennzeichnung weglassen. Konkret:
46 - Das Fehlerprotokoll enthält nur die Fragen, die der Lernende zuletzt
47 falsch beantwortet hat; Wortlaut und Antwortmöglichkeiten stehen dort
48 vollständig, die richtige Antwort ist gekennzeichnet.
49 - Die Fragenliste kann kapitel- oder abschnittsweise erzeugt werden oder
50 über den gesamten Katalog. Ihr Hauptteil weist **nicht** aus, welche
51 Antwort richtig ist, damit sich der Bogen auf Papier bearbeiten lässt;
52 ein Lösungsanhang lässt sich zuschalten und ist die Voreinstellung.
53 Jedes erzeugte Dokument nennt in seinem Quellenblock gezählt, wie viele
54 Fragen es wiedergibt und ob die Lösungen ausgewiesen sind.
55
56 Ob eine Wiedergabe ohne Lösungskennzeichnung eine Änderung im Sinne des
57 § 62 UrhG darstellt, galt hier lange als ungeklärt. Sie ist es nicht: Das
58 Bundesverwaltungsamt veröffentlicht den Fragenkatalog **selbst in zwei
59 Fassungen** – „mit Antworten" und „ohne Antworten" –, beide auf derselben
60 Downloadseite und beide von rund 3 MB, also dasselbe Dokument einmal mit
61 und einmal ohne die Markierungen. Eine Wiedergabe ohne
62 Lösungskennzeichnung entspricht damit der Veröffentlichungspraxis des
63 Herausgebers und lässt den Katalog unverändert; § 62 UrhG verbietet das
64 Ändern, nicht das Weglassen bei der Wiedergabe. PLAN.md kennt die zweite
65 Fassung an zwei Stellen (Zeilen 292 und 392), ohne die Folgerung zu
66 ziehen – das ist hiermit nachgeholt.
67
68 Diese Einordnung stützt sich auf eine öffentlich einsehbare Praxis, nicht
69 auf eine Auskunft des Amtes. Der Sachverhalt steht deshalb in der Anlage
70 zum Anschreiben (docs/bva-anschreiben.md, Abschnitt 3) beschrieben und
71 fällt unter dessen Frage 1; eine eigene Frage dazu stellt der Brief
72 bewusst nicht mehr.
73 3. Die Quellenangabe wird in der Software sichtbar geführt
74 (siehe `meta.quellenangabe` in `content/katalog/katalog.json`).
75 4. Eigene didaktische Inhalte – Alternativtexte, Erklärungen, Eselsbrücken –
76 sind getrennt abgelegt, als nicht-amtlich gekennzeichnet und stehen unter
77 der EUPL-1.2. Für einen blinden Leser **ersetzt** der Alternativtext das
78 amtliche Zeichen; gedruckte Dokumente weisen ihn deshalb ausdrücklich als
79 Ergänzung dieser Software aus.
80 5. Für den Katalog wird KEINE eigene Lizenz erteilt. Wer dieses Projekt
81 weitergibt, gibt den amtlichen Text unter denselben Bedingungen weiter,
82 unter denen er ihn erhalten hat.
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84 Nicht übernommen werden dürfen
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86 Aufbereitungen Dritter: Fragendatenbanken, Erklärtexte oder Kommentierungen
87 anderer Anbieter sowie Verbandskataloge, etwa der im Leitfaden des Deutschen
88 Schützenbundes enthaltene Katalog. Diese sind eigenständig urheberrechtlich
89 geschützt. Digitalisiert wird ausschließlich aus dem Original des
90 Bundesverwaltungsamtes.
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92 Vor einer Veröffentlichung
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94 Es ist vorgesehen, die Nutzung schriftlich beim Bundesverwaltungsamt bestätigen
95 zu lassen (waffenrecht@bva.bund.de, Referat S II 6). Siehe `PLAN.md`.
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97 ANFRAGE VERSENDET AM 29.08.2026
98 per E-Mail von Olaf@olaf-willerding.de an waffenrecht@bva.bund.de, aus Borken.
99 Eine Antwort liegt zum Zeitpunkt dieser Zeile nicht vor.
100
101 Der Brief enthält bewusst KEINE Antwortfrist – eine Privatperson, die einer
102 Bundesbehörde eine Frist setzt, klingt nach Forderung. Er sagt aber zu, die
103 Einreichung im Microsoft Store bis zu einer Antwort zurückzustellen. Damit
104 diese Zusage einen Endpunkt hat, ist er im Projekt gesetzt und nicht im Brief:
105
106 Wiedervorlage 10.10.2026 (sechs Wochen nach dem Versand). Kommt bis dahin
107 keine Antwort, geht ein zweites Schreiben an dieselbe Adresse, das die
108 Veröffentlichung mitteilt – kein erneutes Bitten, sondern eine Mitteilung
109 vor dem Schritt. Entwurf und Begründung stehen in
110 `docs/bva-anschreiben.md`, Teil 3.
111
112 Warum das trägt: Die Zusage lautet, vor der Veröffentlichung Gelegenheit zur
113 Stellungnahme zu geben – nicht, auf eine Antwort zu warten, die niemand
114 erzwingen kann. Sechs Wochen Gelegenheit und eine Mitteilung vor dem Schritt
115 lösen sie ein. Hinzu kommt, dass ein Store-Eintrag jederzeit zurückziehbar
116 ist: Eine später vorgebrachte Beanstandung bleibt umsetzbar.
117
118 Das Anschreiben dazu liegt versandfertig in `docs/bva-anschreiben.md`, geteilt
119 in ein Anschreiben von einer Seite und eine Anlage. Es stellt die zwei Fragen,
120 die diese Einordnung offen lässt: ob gegen die Wiedergabe im beschriebenen
121 Umfang Bedenken bestehen, und ob die Quellenangabe den Erwartungen des Amtes
122 entspricht. Die früher hier angekündigte dritte Frage zur Fragenliste ohne
123 Lösungskennzeichnung ist entfallen – sie hat sich durch die
124 Veröffentlichungspraxis des Amtes selbst erledigt (siehe oben unter 2a); der
125 Sachverhalt steht stattdessen in Abschnitt 3 der Anlage beschrieben.
126
127 Eingegangene Antworten gehören mit Datum in diesen Abschnitt; bis dahin bleibt
128 die Einordnung oben eine begründete Annahme.