waffensachkunde
Waffensachkunde – Lernsoftware für die Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG. Barrierefrei, offline, EUPL-1.2.
/ LICENSES LicenseRef-Amtliches-Werk-BVA.txt
| 1 | Amtlicher Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes – Nutzungshinweis |
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| 4 | Betrifft |
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| 6 | Die Dateien unter `content/katalog/` sowie die Vorlage |
| 7 | `Fragenkatalog_sachkunde_mitAntworten.pdf`. |
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| 9 | Werk |
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| 11 | „Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung (gemäß § 7 WaffG)" |
| 12 | Herausgeber: Bundesverwaltungsamt, Referat S II 6 – Waffenrechtliche |
| 13 | Erlaubnisse, im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. |
| 14 | Stand: 16.12.2024. |
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| 16 | Bezugsquelle: https://www.bva.bund.de → Suchbegriff „Sachkunde" |
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| 18 | Rechtliche Einordnung |
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| 20 | Der Katalog ist ein amtliches Werk. Er wurde von einer behördlich besetzten |
| 21 | Arbeitsgruppe im amtlichen Interesse erstellt und ist nach dem Hinweis im |
| 22 | Katalog selbst „auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes für Jedermann |
| 23 | zugänglich". Damit spricht viel für § 5 Abs. 2 UrhG: Das Werk genießt keinen |
| 24 | Urheberrechtsschutz, es gelten aber entsprechend |
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| 26 | * das Änderungsverbot nach § 62 UrhG und |
| 27 | * die Pflicht zur Quellenangabe nach § 63 UrhG. |
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| 29 | Der Katalog selbst formuliert das gleichlautend: „Änderungen im Fragenkatalog |
| 30 | sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Bundesverwaltungsamtes gestattet." |
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| 32 | Dies ist eine sorgfältig begründete Einordnung, aber keine Rechtsberatung und |
| 33 | keine gerichtlich geklärte Frage. |
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| 35 | Was das für dieses Projekt bedeutet |
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| 37 | 1. Der Wortlaut sämtlicher Fragen, Antwortmöglichkeiten und Musterantworten |
| 38 | wird unverändert übernommen. Es findet keine inhaltliche Bearbeitung statt. |
| 39 | Das gilt auch für die Abbildungen: Die Prüf- und Zulassungszeichen des |
| 40 | Katalogs werden unverändert wiedergegeben. |
| 41 | 2. Die Aufbereitung beschränkt sich auf technische Umwandlung: maschinenlesbarer |
| 42 | Text statt Bild, Auflösung des Spaltensatzes, interne Kennungen für Suche und |
| 43 | Lernstatistik. Die amtliche Kapitel- und Fragennummerierung bleibt sichtbar. |
| 44 | 2a. Gedruckte Dokumente geben den Katalog **auszugsweise** wieder und können |
| 45 | die amtliche Lösungskennzeichnung weglassen. Konkret: |
| 46 | - Das Fehlerprotokoll enthält nur die Fragen, die der Lernende zuletzt |
| 47 | falsch beantwortet hat; Wortlaut und Antwortmöglichkeiten stehen dort |
| 48 | vollständig, die richtige Antwort ist gekennzeichnet. |
| 49 | - Die Fragenliste kann kapitel- oder abschnittsweise erzeugt werden oder |
| 50 | über den gesamten Katalog. Ihr Hauptteil weist **nicht** aus, welche |
| 51 | Antwort richtig ist, damit sich der Bogen auf Papier bearbeiten lässt; |
| 52 | ein Lösungsanhang lässt sich zuschalten und ist die Voreinstellung. |
| 53 | Jedes erzeugte Dokument nennt in seinem Quellenblock gezählt, wie viele |
| 54 | Fragen es wiedergibt und ob die Lösungen ausgewiesen sind. |
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| 56 | Ob eine Wiedergabe ohne Lösungskennzeichnung eine Änderung im Sinne des |
| 57 | § 62 UrhG darstellt, galt hier lange als ungeklärt. Sie ist es nicht: Das |
| 58 | Bundesverwaltungsamt veröffentlicht den Fragenkatalog **selbst in zwei |
| 59 | Fassungen** – „mit Antworten" und „ohne Antworten" –, beide auf derselben |
| 60 | Downloadseite und beide von rund 3 MB, also dasselbe Dokument einmal mit |
| 61 | und einmal ohne die Markierungen. Eine Wiedergabe ohne |
| 62 | Lösungskennzeichnung entspricht damit der Veröffentlichungspraxis des |
| 63 | Herausgebers und lässt den Katalog unverändert; § 62 UrhG verbietet das |
| 64 | Ändern, nicht das Weglassen bei der Wiedergabe. PLAN.md kennt die zweite |
| 65 | Fassung an zwei Stellen (Zeilen 292 und 392), ohne die Folgerung zu |
| 66 | ziehen – das ist hiermit nachgeholt. |
| 67 | |
| 68 | Diese Einordnung stützt sich auf eine öffentlich einsehbare Praxis, nicht |
| 69 | auf eine Auskunft des Amtes. Der Sachverhalt steht deshalb in der Anlage |
| 70 | zum Anschreiben (docs/bva-anschreiben.md, Abschnitt 3) beschrieben und |
| 71 | fällt unter dessen Frage 1; eine eigene Frage dazu stellt der Brief |
| 72 | bewusst nicht mehr. |
| 73 | 3. Die Quellenangabe wird in der Software sichtbar geführt |
| 74 | (siehe `meta.quellenangabe` in `content/katalog/katalog.json`). |
| 75 | 4. Eigene didaktische Inhalte – Alternativtexte, Erklärungen, Eselsbrücken – |
| 76 | sind getrennt abgelegt, als nicht-amtlich gekennzeichnet und stehen unter |
| 77 | der EUPL-1.2. Für einen blinden Leser **ersetzt** der Alternativtext das |
| 78 | amtliche Zeichen; gedruckte Dokumente weisen ihn deshalb ausdrücklich als |
| 79 | Ergänzung dieser Software aus. |
| 80 | 5. Für den Katalog wird KEINE eigene Lizenz erteilt. Wer dieses Projekt |
| 81 | weitergibt, gibt den amtlichen Text unter denselben Bedingungen weiter, |
| 82 | unter denen er ihn erhalten hat. |
| 83 | |
| 84 | Nicht übernommen werden dürfen |
| 85 | ------------------------------ |
| 86 | Aufbereitungen Dritter: Fragendatenbanken, Erklärtexte oder Kommentierungen |
| 87 | anderer Anbieter sowie Verbandskataloge, etwa der im Leitfaden des Deutschen |
| 88 | Schützenbundes enthaltene Katalog. Diese sind eigenständig urheberrechtlich |
| 89 | geschützt. Digitalisiert wird ausschließlich aus dem Original des |
| 90 | Bundesverwaltungsamtes. |
| 91 | |
| 92 | Vor einer Veröffentlichung |
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| 94 | Es ist vorgesehen, die Nutzung schriftlich beim Bundesverwaltungsamt bestätigen |
| 95 | zu lassen (waffenrecht@bva.bund.de, Referat S II 6). Siehe `PLAN.md`. |
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| 97 | ANFRAGE VERSENDET AM 29.08.2026 |
| 98 | per E-Mail von Olaf@olaf-willerding.de an waffenrecht@bva.bund.de, aus Borken. |
| 99 | Eine Antwort liegt zum Zeitpunkt dieser Zeile nicht vor. |
| 100 | |
| 101 | Der Brief enthält bewusst KEINE Antwortfrist – eine Privatperson, die einer |
| 102 | Bundesbehörde eine Frist setzt, klingt nach Forderung. Er sagt aber zu, die |
| 103 | Einreichung im Microsoft Store bis zu einer Antwort zurückzustellen. Damit |
| 104 | diese Zusage einen Endpunkt hat, ist er im Projekt gesetzt und nicht im Brief: |
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| 106 | Wiedervorlage 10.10.2026 (sechs Wochen nach dem Versand). Kommt bis dahin |
| 107 | keine Antwort, geht ein zweites Schreiben an dieselbe Adresse, das die |
| 108 | Veröffentlichung mitteilt – kein erneutes Bitten, sondern eine Mitteilung |
| 109 | vor dem Schritt. Entwurf und Begründung stehen in |
| 110 | `docs/bva-anschreiben.md`, Teil 3. |
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| 112 | Warum das trägt: Die Zusage lautet, vor der Veröffentlichung Gelegenheit zur |
| 113 | Stellungnahme zu geben – nicht, auf eine Antwort zu warten, die niemand |
| 114 | erzwingen kann. Sechs Wochen Gelegenheit und eine Mitteilung vor dem Schritt |
| 115 | lösen sie ein. Hinzu kommt, dass ein Store-Eintrag jederzeit zurückziehbar |
| 116 | ist: Eine später vorgebrachte Beanstandung bleibt umsetzbar. |
| 117 | |
| 118 | Das Anschreiben dazu liegt versandfertig in `docs/bva-anschreiben.md`, geteilt |
| 119 | in ein Anschreiben von einer Seite und eine Anlage. Es stellt die zwei Fragen, |
| 120 | die diese Einordnung offen lässt: ob gegen die Wiedergabe im beschriebenen |
| 121 | Umfang Bedenken bestehen, und ob die Quellenangabe den Erwartungen des Amtes |
| 122 | entspricht. Die früher hier angekündigte dritte Frage zur Fragenliste ohne |
| 123 | Lösungskennzeichnung ist entfallen – sie hat sich durch die |
| 124 | Veröffentlichungspraxis des Amtes selbst erledigt (siehe oben unter 2a); der |
| 125 | Sachverhalt steht stattdessen in Abschnitt 3 der Anlage beschrieben. |
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| 127 | Eingegangene Antworten gehören mit Datum in diesen Abschnitt; bis dahin bleibt |
| 128 | die Einordnung oben eine begründete Annahme. |