waffensachkunde

Waffensachkunde – Lernsoftware für die Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG. Barrierefrei, offline, EUPL-1.2.

/ content alttexte.json

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content/alttexte.json — 90 Zeilen
1 {
2 "_hinweis": "Alternativtexte und Bedeutungserklärungen zu den Abbildungen des Fragenkatalogs. Eigener, nicht-amtlicher Inhalt. WICHTIG: Bei den Fragen I.3-05, I.3-24 und IV-39 sind die Zeichen selbst die Antwortoptionen - die alt-Texte beschreiben deshalb rein die Form und verraten weder Bedeutung noch Lösung. Die beschreibung sagt, wofür das Zeichen steht; die Anwendung zeigt sie erst NACH dem Beantworten (Prüfplan, Szenario S4). Quellen der Formulierungen: content/erklaerungen.json (I.2-34, I.2-70, I.3-05, I.3-24, I.3-25, III-03, IV-39), der amtliche Fragenwortlaut, content/glossar.json und der amtliche Gesetzestext samt Abbildungen unter content/gesetze - nichts darüber hinaus.",
3 "_format": "Bild-ID -> { alt: neutrale Kurzbeschreibung für Screenreader, beschreibung: erklärende Bedeutung (erscheint erst nach dem Antworten), hinweis: interne Notiz }",
4
5 "zeichen-9224dd62": {
6 "alt": "Rundes Zeichen mit der Buchstabenfolge PTB, darunter eine Reihe von Punkten",
7 "beschreibung": "Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zugelassener Bauart (§ 8 Beschussgesetz). Erwerb und Besitz solcher Waffen sind erlaubnisfrei; wer sie führen will, braucht den Kleinen Waffenschein. Ein Beschusszeichen ist es nicht.",
8 "hinweis": "PTB im Kreis. Häufigstes Zeichen, in 12 Fragen verwendet. Bedeutung nach den Erklärungen zu I.3-05, I.2-34 und I.2-70."
9 },
10 "zeichen-2810a7b3": {
11 "alt": "Rundes Zeichen mit der Buchstabenfolge PTB, darunter eine Reihe von Punkten",
12 "beschreibung": "Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zugelassener Bauart (§ 8 Beschussgesetz). Erwerb und Besitz solcher Waffen sind erlaubnisfrei; wer sie führen will, braucht den Kleinen Waffenschein. Ein Beschusszeichen ist es nicht.",
13 "hinweis": "PTB im Kreis, zweite Bitmap-Fassung derselben Darstellung."
14 },
15 "zeichen-a334974b": {
16 "alt": "Quadratisches Zeichen mit der Buchstabenfolge PTB, darunter eine gepunktete Linie",
17 "beschreibung": "Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt: Es belegt eine Bauartzulassung nach § 7 Abs. 1 des Beschussgesetzes; die Punktreihe steht für die Kennnummer, die nach § 20 Abs. 2 der Beschussverordnung zum Zulassungszeichen gehört. Der Fragenkatalog zeigt es an Waffen in 4 mm M20, die daneben das „F im Fünfeck“ für höchstens 7,5 Joule tragen. Ein Beschusszeichen ist es nicht.",
18 "hinweis": "PTB im Viereck. Name und Bezug zu 4 mm M20 stehen so im amtlichen Fragenwortlaut I.2-59 c); die Bauartzulassung nach § 7 Abs. 1 BeschG und die Kennnummer nach § 20 Abs. 2 BeschussV stehen im Gesetz. Bewusst OHNE Abbildungsnummer: Der Form nach ist das quadratische PTB-Zeichen die Abbildung 5b der Anlage II BeschussV (content/gesetze/bgbl1_2021_j4622-1_0160.jpg), deren Bildunterschrift aber nicht tragbare Geräte, Gasböller und Einsätze für Munition kleinerer Abmessung nennt und nicht die Feuerwaffen; die Feuerwaffen nach § 7 Abs. 1 stehen bei Abbildung 5a, deren Bild seit der Neufassung durch die V vom 1.10.2021 (BGBl. I 4622) ein CIP-Zeichen ist (bgbl1_2021_j4622-1_0150.jpg). Welche Abbildung das Zeichen vor dieser Neufassung trug, lässt sich aus den Projektquellen nicht belegen - das Bild der Vorfassung fehlt in content/gesetze."
19 },
20 "zeichen-4fc74528": {
21 "alt": "Zwei Zeichen untereinander: oben eine Raute mit der Buchstabenfolge BKA, darunter ein Trapez mit der Buchstabenfolge PTB, dem Buchstaben R und einer Reihe von Punkten",
22 "beschreibung": "Die beiden amtlichen Prüfzeichen auf Reizstoff-Sprühgeräten: oben das Zeichen des Bundeskriminalamts (BKA), darunter das trapezförmige PTB-Zeichen mit R für die Bauartprüfung nach § 9 Abs. 2 des Beschussgesetzes. Zusammen belegen sie, dass der Reizstoff amtlich als gesundheitlich unbedenklich zugelassen und das Gerät in Reichweite und Sprühdauer begrenzt ist; solche Sprühgeräte dürfen ohne waffenrechtliche Erlaubnis geführt werden.",
23 "hinweis": "Dieselbe Darstellung wie zeichen-ac1cdc69, zweite Bitmap-Fassung. Bildet gemeinsam eine Antwortoption in I.3-05 c), daher rein beschreibend. Bedeutung nach den Erklärungen zu I.2-70 und I.3-05."
24 },
25 "zeichen-9c2b59d6": {
26 "alt": "Fünfeckiges Zeichen mit dem Buchstaben F",
27 "beschreibung": "Kennzeichen „F im Fünfeck“ nach der Ersten Verordnung zum Waffengesetz für Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen, deren Geschossen höchstens 7,5 Joule Bewegungsenergie erteilt wird. Erwerb und Besitz sind erlaubnisfrei; das Führen verlangt einen Waffenschein.",
28 "hinweis": "F im Fünfeck. Bedeutung nach den Erklärungen zu I.2-34 und I.2-70."
29 },
30 "zeichen-579248ca": {
31 "alt": "Fünfeckiges Zeichen mit dem Buchstaben F",
32 "beschreibung": "Kennzeichen „F im Fünfeck“ nach der Ersten Verordnung zum Waffengesetz für Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen, deren Geschossen höchstens 7,5 Joule Bewegungsenergie erteilt wird. Erwerb und Besitz sind erlaubnisfrei; das Führen verlangt einen Waffenschein.",
33 "hinweis": "F im Fünfeck, zweite Bitmap-Fassung."
34 },
35 "zeichen-ac1cdc69": {
36 "alt": "Zwei Zeichen untereinander: oben eine Raute mit der Buchstabenfolge BKA, darunter ein Trapez mit der Buchstabenfolge PTB, dem Buchstaben R und einer Reihe von Punkten",
37 "beschreibung": "Die beiden amtlichen Prüfzeichen auf Reizstoff-Sprühgeräten: oben das Zeichen des Bundeskriminalamts (BKA), darunter das trapezförmige PTB-Zeichen mit R für die Bauartprüfung nach § 9 Abs. 2 des Beschussgesetzes. Zusammen belegen sie, dass der Reizstoff amtlich als gesundheitlich unbedenklich zugelassen und das Gerät in Reichweite und Sprühdauer begrenzt ist; solche Sprühgeräte dürfen ohne waffenrechtliche Erlaubnis geführt werden.",
38 "hinweis": "Kombinierte Darstellung, bildet gemeinsam eine Antwortoption in I.2-70."
39 },
40 "zeichen-fd8fae8b": {
41 "alt": "Bundesadler über dem Buchstaben N",
42 "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den normalen Beschuss (Kennbuchstabe N) in der bis zum 20.10.2014 verwendeten Form mit Bundesadler: Die Waffe hat die amtliche Beschussprüfung mit Munition normaler Ladung ohne Beanstandung bestanden und darf zum Schießen verwendet werden.",
43 "hinweis": "Beschusszeichen. Antwortoption in I.3-05, daher rein beschreibend. Bedeutung nach den Erklärungen zu I.3-24 und I.3-25."
44 },
45 "zeichen-a0aebbef": {
46 "alt": "Bundesadler über dem Buchstaben N",
47 "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den normalen Beschuss (Kennbuchstabe N) in der bis zum 20.10.2014 verwendeten Form mit Bundesadler: Die Waffe hat die amtliche Beschussprüfung mit Munition normaler Ladung ohne Beanstandung bestanden und darf zum Schießen verwendet werden.",
48 "hinweis": "Beschusszeichen, zweite Bitmap-Fassung. Verwendet in I.3-24 und I.3-25."
49 },
50 "zeichen-96ff0fa3": {
51 "alt": "Bundesadler über dem Buchstaben V",
52 "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den verstärkten Beschuss (Kennbuchstabe V, ältere Form mit Bundesadler; heute CIP-Zeichen mit S). Er ist Schusswaffen mit glatten Läufen vorbehalten, die Munition mit verstärkter Ladung mit Bleischrot oder bleifreien Schroten verschießen.",
53 "hinweis": "Beschusszeichen. Antwortoption in I.3-24. Bedeutung nach der Erklärung zu I.3-24."
54 },
55 "zeichen-1af3bf44": {
56 "alt": "Bundesadler über der Buchstabenfolge SP",
57 "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den Beschuss von Schwarzpulverwaffen (Kennbuchstaben SP, ältere Form mit Bundesadler; die heutige CIP-Fassung trägt PN).",
58 "hinweis": "Beschusszeichen. Antwortoption in I.3-24. Bedeutung nach der Erklärung zu I.3-24."
59 },
60 "zeichen-dff315d0": {
61 "alt": "Bundesadler über dem Buchstaben B",
62 "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den Böllerbeschuss: Bundesadler über dem Kennbuchstaben B. Es belegt die bestandene Beschussprüfung eines Böllers; ein Zulassungszeichen für pyrotechnische Munition ist es nicht.",
63 "hinweis": "Beschusszeichen. Antwortoption in IV-39. Bedeutung nach dem amtlichen Wortlaut von IV-39 c) („Böllerbeschuss“) und der Erklärung zu IV-39."
64 },
65 "zeichen-c9fbea88": {
66 "alt": "Die Buchstabenfolge CIP über dem Buchstaben N",
67 "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den normalen Beschuss (Kennbuchstabe N) in der seit dem 20.10.2014 verwendeten Form mit dem CIP-Zeichen: Die Waffe hat die amtliche Beschussprüfung mit Munition normaler Ladung ohne Beanstandung bestanden.",
68 "hinweis": "CIP-Zusatzzeichen. Antwortoption in I.3-05. Bedeutung nach der Erklärung zu I.3-24."
69 },
70 "zeichen-f7e25c3f": {
71 "alt": "Die Buchstabenfolge CIP über dem Buchstaben N",
72 "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den normalen Beschuss (Kennbuchstabe N) in der seit dem 20.10.2014 verwendeten Form mit dem CIP-Zeichen: Die Waffe hat die amtliche Beschussprüfung mit Munition normaler Ladung ohne Beanstandung bestanden.",
73 "hinweis": "CIP-Zusatzzeichen, zweite Bitmap-Fassung. I.3-24 und I.3-25."
74 },
75 "zeichen-a5c11996": {
76 "alt": "Die Buchstabenfolge CIP über dem Buchstaben S",
77 "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den verstärkten Beschuss in der heutigen CIP-Fassung (Kennbuchstabe S, früher Bundesadler mit V). Es ist Schusswaffen mit glatten Läufen vorbehalten, die Munition mit verstärkter Ladung mit Bleischrot oder bleifreien Schroten verschießen.",
78 "hinweis": "CIP-Zusatzzeichen. Antwortoption in I.3-24. Bedeutung nach der Erklärung zu I.3-24."
79 },
80 "zeichen-9af26d01": {
81 "alt": "Die Buchstabenfolge CIP über der Buchstabenfolge PN",
82 "beschreibung": "Amtliches Beschusszeichen für den Beschuss von Schwarzpulverwaffen in der heutigen CIP-Fassung (Kennbuchstaben PN, früher Bundesadler mit SP).",
83 "hinweis": "CIP-Zusatzzeichen. Antwortoption in I.3-24. Bedeutung nach der Erklärung zu I.3-24."
84 },
85 "zeichen-192dcc64": {
86 "alt": "Achteckiges Zeichen mit der Buchstabenfolge BAM, darunter eine Reihe von Punkten",
87 "beschreibung": "Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für pyrotechnische Munition nach § 10 des Beschussgesetzes; es wird zusammen mit einer Kennnummer geführt.",
88 "hinweis": "BAM-Zeichen. Antwortoption in IV-39. Bedeutung nach der Erklärung zu IV-39."
89 }
90 }