80Blatt 8 von 8 · Software und Barrierefreiheit
Arbeitsgang 80 · Werkstatt · nach Feierabend
Nach Feierabend
Eigene Software: unentgeltlich, barrierefrei
Nebenbei, immer
- Art
- Nebenbei, bis heute
- Prüfmittel
- Screenreader-Durchgang
- Werkzeug
- Editor, Screenreader, Prüfwerkzeuge
Das Werkstück aus Text
Nach Feierabend liegt bei mir kein Werkstück aus Stahl auf der Bank, sondern eines aus Text. Nebenbei habe ich immer eigene Software geschrieben. Sie war unentgeltlich, sie ist es, und sie bleibt es.
Der Anlass war nie eine Marktlücke. Der Anlass war ein fehlendes Werkzeug. Wer eines braucht und keines findet, hat zwei Wege: Er arbeitet darum herum, oder er baut es. So fing es bei mir an: Mir fehlte eines bei der Arbeit, und ich habe den zweiten Weg genommen.
In den Akten dieser Seite liegen mehrere solche Werkzeuge. Eines prüft die Planung einer Lichtsignalanlage — im Alltag die Ampel — gegen die geltende Richtlinie. Eines stellt die Absicherung einer Arbeitsstelle an der Straße zusammen. Eines wertet die Bestandsdaten eines Ausbaugebiets aus.
Dazu die Lernsoftware für die Sachkundeprüfung nach dem Waffengesetz. Und diese Webseite, die ich selbst gebaut habe und selbst pflege. Den LSA-Planer Professional und das GIS-Analysetool setze ich selbst ein, ebenso die Lernsoftware. Der RSA-21 Verkehrszeichen-Planer und das HDD-Planungstool sind fertig und liegen im Archiv; ihre Akten bleiben abrufbar.
Ein Werkzeug, das nur sein Erbauer bedienen kann, ist halb fertig.
Wie ich baue: die Liste vor der ersten Zeile
Vor der ersten Zeile Programmtext steht eine Liste. Nicht die Liste der Funktionen, sondern die Liste der Bedingungen. Ein Abnahmekriterium ist eine Bedingung, ohne die nichts als fertig gilt.
Vier Bedingungen stehen bei der Lernsoftware darauf, und so will ich es bei allem halten, was ich hinstelle. Das Programm läuft ohne Internetverbindung. Es braucht kein Konto. Es zählt nicht mit, was jemand damit tut. Und es ist mit der Tastatur vollständig bedienbar.
Dann kommt das Fach. Bei der Lernsoftware zum Waffenrecht heißt das: Jede Antwort bekommt eine Erklärung. Und jede Erklärung nennt ihre Rechtsfundstelle — die genaue Stelle im Gesetz, auf die sie sich stützt. Der amtliche Katalog nennt die richtige Antwort, aber nie den Grund.
Eine erfundene Fundstelle wäre hier kein Schönheitsfehler. Wer sich darauf verlässt, lernt geltendes Recht falsch. Deshalb prüft ein eigenes Programm jede Fundstelle maschinell gegen den amtlichen Gesetzestext, den der Bund als Datensatz herausgibt. Wo es keine gesetzliche Grundlage gibt, steht genau das da.
Ich baue, was ich selbst brauche — und stelle es allen hin, die es auch brauchen.
Am Ende steht die Fassung: der Stand eines Programms, der sich benennen und zurückholen lässt. Jede trägt eine Nummer, ein Datum und eine Prüfsumme.
Was barrierefrei praktisch heißt
Barrierefrei ist kein Gefühl. Es ist eine Reihe von Eigenschaften, die sich einzeln nachprüfen lassen — mit Messwerkzeugen, nicht mit Meinungen.
Erstens die Tastaturbedienung: Jede Funktion ist ohne Maus erreichbar, und der Fokus bleibt dabei immer sichtbar. Zweitens die Vorlesesoftware, im Fachjargon Screenreader — ein Programm, das den Bildschirminhalt vorliest. Was sie nicht ansagen kann, ist für ihren Benutzer nicht vorhanden.
Drittens das Kontrastverhältnis, der messbare Unterschied zwischen Schrift und Hintergrund. Es wird gerechnet, nicht geschätzt. Drei Farbschemata gehören dazu: hell, dunkel und hoher Kontrast. Viertens die Schriftgröße: Wer sie hochstellt, darf dabei keine Schaltfläche verlieren.
Keine Aussage hängt allein an einer Farbe. Richtig und falsch stehen zusätzlich als Symbol und als Wort da.
Wie der Durchgang abläuft
So ein Prüfdurchgang ist banal und unbequem. Maus beiseite, Vorlesesoftware an, und dann mit der Tabulatortaste durch das ganze Programm. Ich verlasse mich nur auf die Ansage. Was dabei stumm bleibt oder in der falschen Reihenfolge kommt, ist ein Fehler und keine Kleinigkeit.
Software soll niemanden aussperren. Wer nicht mit der Maus arbeiten kann oder auf Vorlesesoftware angewiesen ist, war bei der Vorbereitung auf diese Prüfung bisher auf sich gestellt.
Was es kostet
Nichts. Das ist die ganze Antwort.
Unentgeltlich heißt bei mir: kein Preis, keine Werbung. Es gibt auch keine Telemetrie, also kein stilles Melden von Nutzungsdaten nach außen.
Für diese Webseite gilt dasselbe: keine fremden Skripte, keine fremden Schriften, kein Zählpixel. Ihre Grundfunktionen laufen ohne JavaScript; JavaScript kommt obendrauf, nie darunter.
Die Lernsoftware steht unter der European Union Public Licence in der Fassung 1.2 — der freien Lizenz der Europäischen Union. Wer eine meiner Aussagen über Barrierefreiheit nachprüfen will, soll sie nachlesen können, ohne mich zu fragen.
Geprüft habe ich mit Messwerkzeugen und mit Vorlesesoftware, nicht mit Menschen, die täglich darauf angewiesen sind. Das steht in der Erklärung zur Barrierefreiheit als offener Punkt, und dort bleibt es, bis es erledigt ist.
Was ich mitgenommen habe
Acht Arbeitsgänge, acht Prüfungen. Sie heißen Bremsprobe, Vorflugkontrolle, Tuschieren, Durchgangsmessung, Rücksicherung, Rückstreumessung, Abnahme und Screenreader-Durchgang — und sie meinen dasselbe: erst nachsehen, dann weitergeben.
Hier läuft alles zusammen, was auf den Blättern davor steht. Die Liste kommt vom Vorfeld, auf dem die Flugzeuge abgefertigt wurden. Das Buch kommt vom Flugzeug und aus dem Bandschrank im Rechenzentrum: jeder Eintrag mit Datum und Ergebnis. Die Reihenfolge kommt aus der Arbeitsgrube und vom Bremsenprüfstand. Und der Gedanke, ein Werkzeug für andere zu bauen, kommt aus dem Werkzeugbau.
Eine Fassung, die den Durchgang mit Tastatur, Kontrast und Vorlesesoftware nicht besteht, wird nicht freigegeben. Der Screenreader-Durchgang steht auf dem Prüfvermerk dieses Blattes, und er steht vor der Freigabe.
Warum das so bleibt und warum nichts davon Geld kostet, steht in der Werkstattordnung.