Worum es geht
LSA-Planer Professional plant Lichtsignalanlagen nach der RiLSA 2015 und § 45 StVO. Es rechnet Festzeit-Signalzeitenpläne für einen einzelnen Knotenpunkt, eine Fußgängerschutzanlage auf freier Strecke oder eine einstreifige Verkehrsführung an einer Arbeitsstelle: Es berechnet die Zwischenzeiten, baut den Signalzeitenplan auf, bemisst nach HBS 2015, erstellt einen Prüfbericht und gibt die Planunterlagen aus.
Version 5 ist ein vollständiger Neubau. Die fachliche Grundlage wurde dabei korrigiert, und die Ergebnisse weichen bewusst von denen der Version 4.x ab. Projektdateien aus 4.x lassen sich öffnen; ihre Zwischenzeiten werden dabei neu gerechnet.
Vom Lageplan zur Zwischenzeit
Der geführte Einstieg macht aus drei bis vier Fragen zur Örtlichkeit Signalgruppen, alle Konfliktbeziehungen und eine schaltbare Phaseneinteilung; seine Annahmen nennt er mit den Zahlen. Im Lageplan werden über einem amtlichen Luftbild oder einem eigenen Bild Haltlinien und Fahrlinien eingezeichnet, mit der Maus oder allein mit der Tastatur. Daraus leitet das Programm Konfliktbeziehungen sowie Räum- und Einfahrwege ab; gezeichnete Fußgängerfurten und Radquerungen vermisst es in der ungünstigeren Richtung.
Jede Zelle der Zwischenzeitenmatrix zeigt den vollständigen Rechenweg, und die Planunterlage weist ihn, voreingestellt, je Konfliktbeziehung aus. Dazu kommen Umlauf- und Freigabezeiten, die Leistungsfähigkeit nach HBS 2015 oder HCM, bis zu zwölf Tagesprogramme je Anlage, eine Simulation des Verkehrsablaufs und die Koordinierung im Straßenzug.
Die gefährliche Richtung
Was eine Zwischenzeit verkürzt, ist die gefährliche Richtung. Danach richtet sich das Programm an mehreren Stellen:
- Harte Schranken: Kennwerte lassen sich begründet anpassen, sicherheitsrelevante Größen aber nicht über ihre Schranken hinaus.
- Strenger als die RiLSA: Die Räumgeschwindigkeit der Fußgänger ist auf 1,2 m/s begrenzt, obwohl die RiLSA Variationen bis 1,5 m/s zulässt. Ein höherer Wert verkürzt die Zwischenzeit, und nach Messungen der BASt gehen mehr als 70 % der Fußgänger langsamer als 1,5 m/s.
- Vergleich zweier Planfälle: Ganz oben steht, wie viele Zwischenzeiten kürzer sind als im Vergleichsprojekt.
- Sperre bei Fehlern: Der Prüfbericht nennt zu jeder Beanstandung die Fundstelle und den nächsten Schritt. Solange er Fehler meldet, ist die Ausgabe der Planunterlagen gesperrt.
Eine Unterlage, die ihre Lücken nennt
Zur verkehrsbehördlichen Anordnung gehört mehr, als dieses Programm erzeugt. Der Ausdruck führt deshalb eine Aufstellung der Bestandteile, die sagt, was enthalten ist und was nicht; sie lässt sich nicht abwählen. Den bemaßten Signallageplan und den Verkehrszeichenplan erzeugt das Programm nicht, und der Ausdruck weist aus, was davon fehlt. Zu jedem Kennwert nennt die Unterlage, solange der Nachweis nicht abgewählt ist, Herkunft und Prüfstand, und ist ein Lageplan gezeichnet, enthält sie ihn als maßstäbliches Blatt, an dem sich ein Räumweg nachmessen lässt.
Die Technik dahinter
Das Programm ist mit Electron und TypeScript gebaut; die Planunterlagen entstehen mit jsPDF. Gerechnet wird an einer einzigen Stelle, in der Fachlogik, und Oberfläche, Simulation, Prüfbericht und Ausdruck greifen darauf zu. Der Signalzeitenplan wird einmal beschrieben und auf Bildschirm wie Papier ausgegeben.
Daten und Barrierefreiheit
Das Programm arbeitet auf dem eigenen Rechner, ohne Benutzerkonto und ohne Nutzungsstatistik. Ins Internet geht es nur, wenn im Lageplan ein amtliches Luftbild geholt wird: nur über HTTPS und nur zu einer fest eingetragenen Liste amtlicher Kartendienste. Der gewählte Dienst erfährt dabei die Lage des Ausschnitts und, wie bei jeder Verbindung, die IP-Adresse. Alles Weitere steht in den Datenschutzhinweisen zu LSA-Planer Professional.
Die Bedienoberfläche erfüllt nach der Prüfung des Herstellers die Erfolgskriterien der WCAG 2.1, Stufen A und AA, bis auf eines: 1.4.10 Reflow ist teilweise erfüllt. Mit einer echten Sprachausgabe wurde nicht geprüft. Die erzeugten PDF-Unterlagen sind nicht barrierefrei ausgezeichnet (kein PDF/UA), und jede erzeugte Datei sagt das selbst.
Wo es das Programm gibt
Das Installationsprogramm und die tragbare Fassung, die ohne Installation startet, stehen auf der Projektseite zu LSA-Planer Professional, jeweils mit der Prüfsumme (SHA-256) neben der Datei. Voraussetzung ist Windows 10 (Version 1809) oder neuer, 64 Bit. Beide Dateien sind nicht signiert, deshalb warnt Windows beim ersten Start; weiter geht es über „Weitere Informationen“ und „Trotzdem ausführen“. Die Prüfsumme belegt, dass die Datei die hier genannte ist; gegen einen manipulierten Auslieferungsweg hilft nur eine Signatur, und die fehlt. Nach neuen Fassungen sucht das Programm nicht selbst; sie erscheinen auf der Projektseite.
Den Quelltext gibt es im Quelltext-Portal, mit derselben Fassungsnummer wie das Paket; was sich je Fassung geändert hat, steht dort in CHANGELOG.md.
Grenzen und Lizenz
Die Prüfung ersetzt weder die fachliche Verantwortung des Planers noch die verkehrsbehördliche Anordnung nach § 45 StVO; örtliche Besonderheiten, Sichtverhältnisse und die bauliche Ausbildung sind gesondert zu würdigen. Das Programm stammt nicht von einer Behörde und nicht von den Herausgebern der Regelwerke. Verkehrsabhängige Steuerung, die Bevorrechtigung des ÖPNV und die Optimierung der Versatzzeiten bildet es bewusst nicht ab. Bei fünf Kennwerten aus RiLSA 2015, HBS 2015 und RSA 21 steht der Abgleich an einer Originalausgabe ganz oder teilweise aus; vor dem produktiven Einsatz sind die Kennwerte einmalig gegen die eigene Ausgabe der RiLSA 2015 abzugleichen.
© 2026 Olaf Willerding. Das Programm steht unter der Open-Source-Lizenz für die Europäische Union v. 1.2 (EUPL-1.2). Den Wortlaut, englisch und deutsch und beide gleichermaßen verbindlich, zeigt es unter Hilfe → Über LSA-Planer Professional, und er liegt ihm als Datei bei.
Rückmeldung
Wer auf einen Fehler stößt oder auf eine Barriere, die nicht ausgewiesen ist, schreibt an olaf@olaf-willerding.de. Eine Barriere, die niemand kennt, wird nicht behoben.