lsa-planer

LSA-Planer Professional – Planungssoftware für Lichtsignalanlagen nach RiLSA 2015 und § 45 StVO. EUPL-1.2.

/ README.md

2,4 KB Rohdatei

LSA-Planer Professional

Planungssoftware für Lichtsignalanlagen nach RiLSA 2015 und § 45 StVO: Zwischenzeiten, Signalzeitenplan, Bemessung nach HBS 2015, Prüfbericht und Planunterlage als PDF. Eine Desktop-Anwendung für Windows auf der Grundlage von Electron.

Voraussetzungen

  • Windows 10 (Version 1809) oder neuer, 64 Bit
  • Node.js 22.13 oder neuer, außer Node.js 23, mit npm
  • Git – einige Prüfungen rufen es auf, und npm ci richtet damit den Haken .githooks/pre-commit ein

Wo PowerShell die Ausführung von Skripten sperrt, npm.cmd statt npm schreiben.

Bauen

npm ci
npm run dist:win

Installationsprogramm und tragbare Fassung liegen danach in release/, dazu PRUEFSUMMEN-<Fassung>.txt.

Prüfen

BefehlZweck
npm run typecheckTypprüfung
npm run lintLinter
npm testTests
npm run gate:schnellFormatierung, Typen, Linter und Tests mit Abdeckungsschwellen
npm run e2eBauen und das gebaute Programm prüfen

Rechtliches

© 2026 Olaf Willerding

Licensed under the EUPL

Der Quellcode dieses Programms ist unentgeltlich zu beziehen unter https://www.olaf-willerding.de — als Klon des Versionsverwaltungsbestands.

Dieses Werk steht unter der Open-Source-Lizenz für die Europäische Union v. 1.2 (EUPL-1.2). Der Wortlaut liegt bei: LICENSE (englisch) und LICENSE.de.txt (deutsch), beide amtlich und gleichermaßen verbindlich.

Die EUPL ist eine Copyleft-Lizenz: Wer das Werk oder eine Bearbeitung davon weitergibt oder öffentlich zugänglich macht, gibt es unter dieser Lizenz oder einer neueren Fassung davon weiter und liefert den Quelltext mit oder gibt an, wo er unentgeltlich zu bekommen ist.

Beruht eine Bearbeitung zugleich auf einem anderen Werk, das unter einer der im Anhang der Lizenz genannten kompatiblen Lizenzen steht, darf sie unter jener Lizenz weitergegeben werden.

Fremder Code im Auslieferungsstand steht unter eigenen Lizenzen; was das ist, verzeichnet docs/fremdbestandteile.md.

Keine Rechtsauskunft. Dieser Abschnitt beschreibt, was gilt; er legt die Lizenz nicht aus.